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Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
hinzugefügt: 7-May-2002 | Besuche: 191 | Note: 0 | Bewertungen: 0
Das Bundesamt entscheidet nach Maßgabe des Asylverfahrensgesetzes über Asylanträge. Dabei wird das Vorliegen politischer Verfolgung im Sinne des Art. 16 a des Grundgesetzes und das Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes geprüft.